dringend gesucht

Wir suchen bis zum 29.10 dringend ein neues Mitglied als studentischen Beisitzer im Wahlausschuss für die Senatswahlen vom 13.01. bis 15.01.2014. 

Wahlausschuss § 7 Absatz 3 der Wahlordnung
Dem Wahlausschuss obliegt die Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge sowie die Ermittlung und Festlegung der Wahlergebnisse. Er führt die Gesamtaufsicht über die Wahlen und entscheidet neben den in der Wahlordnung genannten Fällen über die Auslegung der Wahlordnung.
Er besteht neben dem Wahlleiter aus einem Vorsitzenden und drei Beisitzern, die verschiedenen Gruppen angehören sollen.
Der Rektor bestellt die Mitglieder sowie deren Stellvertreter.

Wahlprüfungsausschuss § 7 Absatz 4 der Wahlordnung
Der Wahlprüfungsausschuss entscheidet über Einsprüche gegen die Wahl. Er besteht aus fünf Mitgliedern.
Der Senat bestellt vor den Wahlen die Mitglieder des Wahlprüfungsausschuss und ihre jeweiligen Stellvertreter; er bestimmt sogleich, wer von dieses Mitgliedern den Vorsitz im Wahlprüfungsausschuss übernimmt und dessen Stellvertretung. Die Mitglieder sollen verschiedenen Gruppen angehören.

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